18/06 2009
Unter diesem Titel ist eine Studie der Pro Senectute Schweiz erschienen, die erstmals in vertiefter Form die Altersarmut untersucht, ("Leben mit wenig Spielraum", Altersarmut in der Schweiz, Pro Senectute. Autoren: Amélie Pilgrim, Kurt Seifert). Sie regt eine vertiefte Diskussion an und soll zum Ziel haben, die im Schlussteil präsentierten Massnahmen politisch umzusetzen.
Die Pro Senectute kommt mit ihren niederschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sehr nahe an die Betroffenen heran und erhält einen tiefen Einblick in ihre Lebenssituation. Sie möchte mit dieser Studie einen generationsspezifischen Beitrag zur nationalen Armutsberichterstattung leisten. Sie will auch ein Diskussionsbetrag zum "Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung" sein, welches die EU 2010 begehen wird.
Ich greife in einem ersten Teil Erkenntnisse heraus, die auf die geschichtliche Dimension der Armut und die finanzielle Lage der Rentnerinnen und Rentner eingehen und untersuchen, was unter Armut zu verstehen ist. (In einer Fortsetzung werde ich dann auf Herausforderungen, Strategien, Lösungen und Massnahmenvorschläge eingehen).
Die öffentliche Meinung macht gerne glauben, dass die älteren Menschen im Wohlstand leben. Dabei sind die Einkommen und Vermögen in der Schweiz in keiner Altersgruppe ungleicher verteilt, als bei den über 60-jährigen. Rund ein Drittel von ihnen lebt ausschliesslich von Renteneinkünften aus der AHV. Die Fälle von Verschuldung im Alter nehmen vorallem wegen steigender Preise im Wohn- und Gesundheitsbereich deutlich zu.
Wie die neueste Studie der OECD zeigt, ist Altersarmut in der Schweiz deutlich weiter verbreitet, als im OECD-Schnitt ! Entgegen der gängigen Meinung ist Armut im Alter in der Schweiz nach wie vor eine soziale Realität. Dabei ist zu beachten, dass sich beim allgemein sehr hohen Lebensstandard die mensch-
liche Existenz nicht auf die blosse Sicherung von Nahrung, Kleidung und Obdach reduzieren lässt. Wer die Lage armutsbetroffener älterer Menschen beurteilen will, muss auch das System der sozialen Sicherung des Alters kennen.
Für weniger gut bemittelte Menschen im Alter sind AHV-Renten die wichtigste Einnahmequelle. Diese sind aber auch bei maximaler Höhe nicht existenz-
sichernd. Die berufliche Vorsorge (Pensionskassen) ereicht derzeit etwa 60% der Rentnerhaushalte. Rund 12% der Altersrentner sind auf Ergänzungslei-
stungen angewiesen. AHV und EL garantieren zusammen mit allfälligen kantonalen Zusatzleistungen in der Regel das Existenzminimum.
Menschenwürdige Existenz lässt sich in reichen Ländern wie die Schweiz nicht auf blosse Sicherung von Nahrung, Kleidung und Obdach reduzieren. Hunger und Obdachlosigkeit sind in der Schweiz dank der vielen öffentlichen und privaten Hilfsangebote für ältere Menschen in Not glücklicherweise die Ausnah-
me.
Die Beschäftigung mit Armut im Alter muss auch nach der Ausgrenzung fragen, welche ältere Menschen erleben, weil sie sich den hierzulande üblichen Lebens-
stil nicht leisten können. Soziale Ungleichheit ist im Alter besonders ausgeprägt, die Schere zwischen unten und oben ist in keiner anderen Generation so gross. Die Debatte um Altersarmut muss den Blick auch auf die Verteilungsungleichheit von Ressourcen legen.
(Fortsetzung)
Massnahmenvorschläge für die Bekämpfung der Altersarmut in der Schweiz
Armut im Alter misst sich nicht bloss an Geldmangel, sonder bedeutet eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten und Bedürfnisbefriedigung. Sie zeigt sich durch eine Unterversorgung in verschiedenen Lebenbereichen. Bekämpfung der Altersarmut erfordert daher neben sozialversicherungs-politischen Lösungsansätzen auch gesundheitspolitisches, steuerpolitisches und bildungs-politisches Handeln der öffentlichen Hand und von Privaten.
Bereich Steuern
In der förderalistischen Schweiz mit ihren 26 Kantonen werden Rentnerhaushal-
te je nach Wohnort sehr ungleich behandelt. Die Forderung nach einer einheit-lichen Regelung zur Steuerentlastung von Rentnerhaushalten ist nicht neu; sie ist zwar dringend, aber immer noch nicht realisiert.
Mietkosten
Steigende Mieten und die massive Verteuerung der Energiekosten in den letz-ten Jahren führen dazu, das die Mittel für die allgemeinen Lebenshaltungsko-
sten knapper werden. Eine Regelung im Ergänzungsleistungsgesetz (ELG), die der Preisentwicklung auf dem Wohnungs- und Energiemarkt angemessen Rechnung trägt, ist überfällig.
Soziokultureller Grundbedarf
Im ELG werden behinderungs- und krankheitsbedingte Kosten gegenüber sozi-
alen und kulturellen Auslagen privilegiert behandelt. Dabei leiden viele Betroffene unter ihren begrenzten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe mehr als an der Unterversorgung mit materiellen Dingen. Es fehlt im ELG ein soziokultureller Grundbedarf. Auslagen wie Heizkostennachzahlung, Umzugkosten, Kosten für öffentlichen Verkehr, Vereinsbeiträge, Ausgaben für Haustiere, Kursgelder usw. sollten als einmalige "Sozialkosten" anrechenbar sein.
Eine stärkere Berücksichtigung soziokultureller Bedürfnisse würde bei den armutsbetroffenen Menschen Selbstbewährungskräfte fördern. Das wäre zweifelsohne eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung der Altersarmut.
Hilfsmittel
Eine Ueberarbeitung des Hilfsmittelkatalogs im ELG wäre dringend nötig. Heute müssen Hilfsmittel, welche nachweislich die Fortsetzung einer selbständigen Lebensführung bei alterstypischen Einschränkungen ermöglicht, durch individuelle Finanzhilfe (z.B. durch die Pro Senectute) finanziert werden.
Individuelle Finanzhilfe (IF)
Die IF ist ein Teil der als Bundesaufgabe definierten materiellen Existenz-sicherung im Alter. Sie hat die Funktion einer schnellen und wirksamen Nothilfe und ergänzt die Sozialversicherungsleistungen. Künftig sollen finanziell benachteilige ältere Menschen auch in Alters- und Pflegeeinrichtungen in den Genuss von IF kommen. Diese Bundesmittel müssen künftig entsprechend dem steigenden Bedarf aufgestockt werden.
Pflegebedürftigkeit
Die Schweiz kennt keine obligatorische Pflegeversicherung. Deshalb ist die Finanzierung der Langzeitpflege ein wunder Punkt. Krankenkasse und Kantone schieben sich den schwarzen Peter zu - auf Kosten der Betroffenen. Die Kantone sollten deshalb im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung zur Ausrichtung von Bedarfsleistungen an Pflegebedürftige arme Rentner verpflichtet werden.
Ambulante Betreuungsangebote
Viele Senioren möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können. Dazu braucht es ein gutes, aber auch bezahlbares Pflege- und Betreuungsangebot. Es zeigt sich in der Praxis, dass die Finanzierung nicht vollumfänglich über die Sozialversicherungen erfolgt und dass diese Leistungen folglich für einkommensschwache Rentner zu teuer sind.
Es ist daher ein vorrangiges Anliegen, die ambulanten Pflege-und Betreuungsangebote auszubauen, wie beispielsweise betreutes Wohnen zu Hause, Entlastungsdienst für pflegende Angehörige und Tagesbetreuungs-strukturen.
Krankenversicherungsschutz
Zwar kennt die Schweiz die obligatorische Krankenversicherung. Es gibt aber schätzungsweise bis 150.000 Personen, die ihre Krankenkassenprämie nicht bezahlen, darunter viele ältere. Die Krankenversicherer sistieren ihre Leistungen, wenn der Versicherte wegen ausstehender Prämien in ein Betreibungsverfahren verwickelt ist. Dies hat zur Folge, dass sich viele gar nicht mehr behandeln lassen. Dabei sind vor allem ältere Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung dringend auf medizinische Versorgung angewiesen.
Es bedarf im Krankenversicherungsgesetz einer Regelung, die auch im Schuldenfall den Versicherungsschutz garantiert.
Zudem sollten Prämienverbilligungs-Beiträge direkt an die Krankenkassen ausbezahlt werden, um einer Zweckentfremdung dieser Mittel vorzubeugen.
Verfahren bei der EL
Auf die Ergänzungsleistung besteht ein rechtlicher Anspruch. Es gilt als Holprinzig, was bedeutet, dass wer seinen Anspruch nicht von sich aus geltend macht, der ihm zustehenden Leistungen verlustig geht. Offenbar machen längst nicht alle Anspruchsberechtigten von ihrem Recht Gebrauch. Deshab sollte das Bringprinzip eingeführt werden. Die automatische Anspruchsprüfung und Auszahlung von EL wäre in jedem Fall gerechter und käme dem Prinzip der Existenzsicherung im Alter viel näher.
Treuhanddienste
Gerade finanziell beachteiligte ältere Menschen sind mit administrativen Verrichtungen oftmals überfordert. Kommerzielle Dienste sind aber für viele Betroffene nicht bezahlbar. Hier bietet z.B. die Pro Senectute Hilfen an. Diese sollten ausgebaut werden. Eine angemessene Finanzierung durch die öffentliche Hand wäre wünschenswert, zumal dadurch die Vormundschafts-Behörden entlastet werden.
Diese Beispiele zeigen es einmal mehr deutlich: Die allgemeine Vorstellung von den "reichen Alten" hat mit der tatsächlichen Lebenssituation in vielen Fällen wenig zu tun. Es ist Aufgabe der Seniorenorganisationen, Oeffentlichkeit und Politik immer wieder auf die bestehende Problematik der wirtschaftlichen Not im Alter aufmerksam zu machen.
Hans Rohrer, Präsident der Senioren Plattform Bodensee
Die folgenden Erkenntnisse stammen aus dem Bericht einer interdepartementalen Projektgruppe der St.Galler Regierung mit Unterstützung der Fachhochschule St. Gallen.
Sie beziehen sich primär auf den Kanton St. Gallen, sind jedoch mit gewissen regional bedingten Abweisungen zweifelsohne allgemeingültig.
Der Geburtenrückgang und die Zunahme der Zahl der älteren Menschen führt dazu, dass ab 2020 mehr Leute sterben als neu geboren werden. Bereits heute wächst nur noch die Gruppe der über 65-jährigen. Ab 2030 wird die Bevölkerungszahl stagnieren und ohne Zuwanderung sogar abnehmen. Der Entwicklung im Migrationsbereich kommt deshalb grosse Bedeutung zu, sowohl was die Zahl der neu Zuwandernden als auch den Grad ihrer Integration betrifft.
Daraus folgert die Regierung, der Kanton St.Gallen müsse sich als wirtschaftsstarker, familienfreundlicher Kanton mit hoher Lebensqualität positionieren. Er soll ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort bleiben. Zentrale Handlungsfelder sind die Sicherung der Arbeitskapazität, die Familien- und Generationenpolitik, die Standortförderung- und Regionenpolitik und die Sicherstellung von Gesundheitsversorgung und -förderung.
Zudem gilt es die Ressourcen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer optimal einzusetzen. Arbeitsmodelle, aber auch Produkte und Dienstleistungen müssen sich den veränderten Bedürfnissen der älter werdenden Bevölkerung anpassen. Die Auswirkunen der geringen Kinderzahl auf die Familien akzentuieren sich weiter. Innerhalb der immer häufiger kleinen und kleinsten Familien wächst die Abhängigkeit von Jung und Alt. Die Generationen bleiben infolge der gestiegenen Lebenserwartung länger miteinander verbunden, und die Betreuungsaufgaben im Alter lasten auf wenigen Nachkommen. Familien leisten nach wie vor einen grossen Teil der sozialen Sicherheit. Die Gestaltung einer attraktiven zukunftsgerichteten Familienpolitik stärkt die Solidarität unter den Generationen. Darunter versteht man etwa die materielle Sicherung und die Förderung ergänzender Angebote für die Kinderbetreuung. Die Ausdehnung der behinderungsfreien Lebenszeit ist für die Lebensqualität der Aelteren, aber auch für die Volkswirtschaft von grossem Interesse. Veränderten Bedürfnissen wie der altersspezifischen Gesundheitsförderung und dem Ausbau der rehabilitativen Pflege ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Für die Gesundheit im Alter spielen die soziale Situation, die Belastung mit Krankheiten oder psychischen Krisensituationen, das eigene Risikoverhalten und anderes mehr eine wichtige Rolle.
Zu einer differenzierten Bedarfsplanung der Versorgungsqualität der Altersmedizin und -betreuung braucht es Massnahmen zur Erhaltung der nötigen Zahl qualifizierten Personals und eine gute Verschränkung von professioneller ambulanter Pflege mit der verwandschaftlichen Betreuung älterer Menschen.
Hans Rohrer, Präsident der Senioren Plattform Bodensee
21/11 2008
Protokollauszug der DV. 2008 in Frauenfeld
(zum Protokoll hier klicken)
Die IBK. Internationale Bodenseekonferenz
Die Internationale Bodenseekonferenz (IBK) ist ein kooperativer Zusammenschluss der an den Bodensee angrenzenden und mit ihm verbundenen Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Die IBK hat sich zum Ziel gesetzt, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken.
Durch gemeinsam erarbeitete Politikbereiche und Projekte soll ein nachhaltiger Beitrag zur Überwindung der Grenzen in der Region geleistet werden.
Mehr http://www.bodenseekonferenz.org
Interreg: Neu auch die Schweiz und Liechtenstein am neuen Programm Interreg IV 2007- 2013 Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein beteiligt:
Mehr http://www.interreg.org
Die Stiftung "Pro Senectute - Für das Alter" wurde 1917 von Mitgliedern der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft gegründet.
Damals lebte die ältere Bevölkerung häufig in bitterer Armut, da es damals keine obligatrorische Altersvorsorge gab. Seither hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung um 30 Jahreverlängert und die Altersarmut wurde dank eines tragfähigen Sozialversicherungssystems massiv reduziert.
1947 wurde das Gesetz über die AHV mit einem für Schweizer Verhältnisse überwältigenden Ja-Stimmen-Anteil von 80 Prozent angenommen. 1965 folgte das Gesetz über die Ergänzungsleistungen. Mehrere Revisionen des AHV- Gesetzes führten zu namhaften Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner.
Hiess es früher "Alt gleich arm", wird heute oft von den "reichen Alten" gesprochen . Wer so denkt und spricht, vergisst, dass es auch die anderen gibt. Mitarbeitende der Pro Senectute begegnen auch den anderen, von denen nicht so häufig die Rede ist. Es sind Menschen, die nur kleine Renten erhalten und bei denen jede zusätzliche finanzielle Belastung Angst auslöst.
Pro Senectute wird sich weiterhin für ein Alter in finanzieller Sicherheit einsetzen. Ihr Auftrag aus der Zeit der Gründung ist auch in Zukunft gültig. Pro Senectute hält mit ihren kantonalen Organisationen und den regionalen Beratungsstellen ein qualitativ hohes und differenziertes Dienstleistungsangbot bereit.
Für die Bewältigung der künftigen Herausforderungen ist vermehrt Solidarität gefragt. Nebst der Pro Senectute setzen sich verschiedene Altersorgani -sationen dafür ein, dass gesunde ältere Menschen Hilfsbedürftige unterstützen. Auch die generationenübergreifende Solidarität gewinnt zunehmend an bedeutung für alle Beteiligten.
Die Senioren-Plattform-Bodensee setzt hier mit dem Projekt "Flexible Lebens - und Wohnformen" einen Schwerpunkt. Dass die einschlägigen Fachhochschulen rund um den Bodensee zur Mitarbeit bereit sind, weist auf die bedeutung dieses Projektes hin.
Hans Rohrer, Pro Senectute St. Gallen